Hanseletter.com - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Newsletter Konzeptioner & Texter Andreas Herrmann, Hamburg
1. Grundsatz / Geltungsbereich
1.1. Grundsatz
Hanseletter.com (Agentur) verpflichtet sich, im Zuge eines beispielhaften und hervorragendenden Qualitätssicherungsmanagements, alle von ihr erbrachten Lieferungen und Leistungen, vor Übergabe
und Auslieferung, akribisch auf Fehlerfreiheit zu prüfen.Es gehört zu den ethischen Grundsätzen der
Agentur kompromisslose Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und ein bestechend hohes Qualitätsniveau zu
garantieren. Agentur und deren Partner, lehnen Mittelmäßigkeit sukzessive ab. Unser Anspruch ist
immer das Bestmögliche für unsere Kunden zu leisten. Agentur erwartet und verlangt dieses Geschäfts-
gebaren von allen ihren angeschlossenen Partnern, Zu- und Drittlieferern, sowie von ihren Auftraggebern.
Wir lehnen ausdrücklich Bevorzugung, Benachteiligung oder Unaufrichtigkeit ab. Unsere Geschäfte
finden unter der Prämisse statt, dass beide Vertragsparteien immer langfristige und gute Geschäfte
vereinbaren. Geschäftspartner die vorstehend genannte Grundsätze nicht akzeptieren oder gewährleisten
können, werden ausdrücklich gebeten ihre Geschäft nicht mit dem Team Hanseletter.com zu tätigen.
1.2. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung
von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung werblicher Maßnahmen/
Dienste/Leistungen ist. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist nur die im Angebot/Auftrag/in der Rechnung beschriebene Tätigkeit/Leistung.
3. Briefing
Basis der Agenturarbeit bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt,
wird der entsprechende Kontaktbericht zu verbindlichen Arbeitsunterlage.
4. Kostenvoranschläge / Auftragsvergabe / Angebote
In der Regel sind dem Kunden vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit Kostenvoranschläge
in schriftlicher Form zu unterbreiten. Die Agentur vergibt Aufträge an Dritte im eigenen Namen und
für eigene Rechnung – nach Genehmigung durch den Kunden. Film- und Fotoaufträge werden im
Namen und für Rechnung des Kunden erteilt. Kleiner Einzelaufträge bis zu max. 100 Euro sowie
Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten, wie z.B. Zwischenaufnahmen, Satzkosten, Retuschen
und dergleichen, bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen
Genehmigung.
Angebote oder sonstige Preisangaben seitens Agentur sind immer Nettopreise. Diese sind immer
freibleibend und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein rechtsverbindlicher
Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst nach Prüfung aller dem Kaufvertrag zu Grunde
liegenden Daten und durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die im Kaufvertrag/in der Auftrags-
bestätigung gemachten Angaben, über Eigenschaften, Art und Umfang der Lieferung oder Leistung,
gelten stets als verbindlich. Fehler oder Irrtum vorbehalten.
5. Preise / Nebenkosten
Die End- bzw. Lieferpreise sind wie unter Punkt 4 genannt – Nettopreise. Ausnahme bilden die auf der
Internetpräsenz (Homepage) von Agentur veröffentlichten Angebotspreise. Zu den regulären Angebots-
preisen wird daher immer die jeweils geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer addiert. Zusätzlich anfallende
Reisekosten und/oder Spesen, werden gesondert vereinbart und separat ausgewiesen. Mehrkosten
aufgrund einer vom Auftraggeber geänderten Liefer- oder Zahlungsbedingung, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
6. Lieferung
Die Lieferungsbedingungen (Zeitraum/Zeitpunkt der Lieferung) sind in der Auftragsbestätigung von beiden
Vertragsparteien zu vereinbaren. Es bleibt Agentur vorbehalten eine Teillieferung in zumutbarem Umfang
vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Die Lieferung erfolgt stets ab
Werk und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportschäden und/oder Unvollständigkeit der
Lieferung oder Leistung, sind sofort bei der Lieferung dem Lieferanten/dem Leistungserbringer mitzuteilen.
Sollte ein Lieferungsverzug seitens Agentur vorliegen, ist der Auftraggeber/Geschäftspartner berechtigt,
schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung - per Übergabeeinschreiben - zu setzen.
Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist resultiert das Recht für den Auftraggeber/Geschäftspartner,
hinsichtlich der im Kaufvertrag vereinbarten Lieferung oder Leistung, vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Beruht eine Lieferunfähigkeit auf das Unvermögen des Herstellers oder eines Drittlieferers/Zulieferers,
kann sowohl Agentur, als auch Auftraggeber/Geschäftspartner vom Vertrag, von den Verträgen, zurücktreten,
sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten wurde. Schadenersatzansprüche
wegen Liefererverzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Ausnahmen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall der Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Liefertermins (Fixtermin), unter Berücksichtigung und Ausschluss
höherer Gewalt, hat AgenturAuftraggeber/Geschäftspartner immer das Recht, auf sofortigen Rücktritt vom
Vertrag. Sollten Agentur/Auftraggeber/Auftragnehmer durch die Nichteinhaltung eines vereinbarten Fixtermins
Nachteile entstehen, besteht gleichfalls immer das Recht und die Pflicht zum Schadensersatz gegenüber dem Geschädigten in vollem Umfang des entstandenen Schadens. Diese Haftung bezieht sich auf alle materiellen
Schäden, wie auch auf imaginäre, entgangene Gewinne.
7. Zahlungsbedingungen
Die durch Agentur und ihren Partnern erbrachten Lieferungen und Leistungen sind überwiegend geistig-kreativer
Art und immer individuell. Durch den Tatbestand eines reinen Auftragsgeschäftes gilt hier immer und grundsätzlich
mit der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung, Vorkasse als vereinbart. Mögliche Zahlungsarten: in bar oder per Überweisung. Für den Fall, dass durch anderweitige Zahlungsvereinbarung ein Zahlungsverzug durch den Auftraggeber/Geschäftspartner eintritt, werden automatisch Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Leitzins der
Europäischen Zentralbank (EZB) fällig. Eine vom Auftraggeber/Geschäftspartner zu verantwortende Lieferungs-
verzögerung berechtigt nicht zu einer verspäteten Zahlung. Im Falle eines Zahlungsverzuges, durch den Schuldner
und Mahnung durch Agentur, wird eine Mahngebühr i.H.v. 15 Euro je Mahnung fällig.
8. Fremdarbeiten
Agentur ist berechtigt, Teile vereinbarter Auftragsarbeiten durch Drittfirmen anfertigen zu lassen. Für die Ordnungsmäßigkeit und die Qualität dieser Leistung übernimmt Agentur keine Haftung. Im Falle entstehender Gewährleistungsansprüche gegenüber Drittlieferern seitens Agentur, hat der Kunde das Recht, die Agentur
zustehenden Schadensersatzansprüche gegen diese Drittfirma im eigenen Namen geltend zu machen.
9. Kontaktberichte
Die Agentur Hanseletter.com übergibt innerhalb von drei Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstage widersprochen wird.
10. Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
11. Aufbewahrung
Die Agentur wird alle Unterlagen (Datensicherungen, Reinzeichnungen, Filmkopien, Tonträger, Proofs usw.)
für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren und anschließend sowie nur auf ausdrücklichen/schriftlich mitgeteilten
Wunsch des Auftraggebers/Kunden – ihm aushändigen. Agentur ist nicht zur Aufbewahrung von Daten/ Druckvorlagen/Grafiken/Bildern etc., verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Datensicherung durch Agentur
besteht nicht. Die entsprechenden Lizenzrechte des genannten Daten-/Bildmaterials verbleiben bei Agentur.
12. Haftung
Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und
voraussehbarer Schäden. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und
kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze
des Werbewesens durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann
erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die
Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im
Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. Beanstandungen an durch Agentur und seinen Partnern/Zulieferern erbrachten Lieferungen oder Leistungen, müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
Für Mängel hinsichtlich eines Teils, der durch Agentur und seinen Partnern erbrachten Lieferungen oder Leistungen, besteht kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Nachbesserung
mit angemessener Fristsetzung zu verlangen. Sollte Agentur dieser Forderung nicht nachkommen, besteht für den Auftraggeber/Geschäftspartner die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag. WICHTIG: Sollten Sie mir gegenüber
einen berechtigten Rechtsanspruch/eine berechtigte Forderung haben, so erkläre ich mich ausdrücklich und im
Vorwege bereit, diese ohne anwaltliche/juristische Hilfe und Präjudiz zu erfüllen. Entstandene Kosten für einen/
Ihren Rechtsbeistand, aufgrund einer im Vorwege nicht stattgefundenen Rücksprache/ Erstinformation/ Handlungsmöglichkeit/ Handlungsaufforderung, trägt somit ausschließlich der jeweilige Auftraggeber
dieses Rechtsbeistandes.
12.1. Haftungsausschluss
Alle Informationen sowie gesamte Inhalte dieser Homepage und auch zukünftige und im Kundenauftrag angefertigte Werbetexte/Werbemittel, wurden und werden durch Agentur mit größter Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Dennoch
können inhaltliche und sachliche Fehler, auch wettbewerbsrechtliche, im Einzelfall, nicht ausgeschlossen werden. Deshalb erklären wir, Agentur, ausdrücklich, dass alle durch Agentur und unseren Partnern erstellten Aussagen, textlichen, grafischen und inhaltlichen Umfanges, im Sinne einer Produkthaftung – ohne Garantie erfolgen. Sollte
Ihnen die rechtliche Unbedenklichkeit einer durch Agentur und ihren Partnern erbrachten Leistung einmal nicht
eindeutig und bewusst sein, empfehlen wir mit Nachdruck und vorsorglich, die entsprechende Leistung, vor deren Veröffentlichung, einer Prüfung, durch eine fachkompetente Person (Anwalt etc.), zu unterziehen. Agentur und ihre Partner sind somit von jeglichen Haftungsansprüchen – in diesem Zusammenhang, befreit.
13. Urhebernutzungsrecht / Copyright
Allen durch Agentur erstellten oder vermittelten Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes.
Alle kreativen, geistigen Leistungen, bleiben bis auf ausdrückliche und schriftliche Mitteilung das Eigentum
von Agentur. Der Verkauf oder die Weitergabe meines (bzw. der durch Agentur angefertigten) geistigen Gutes
ist ausschließlich mir vorbehalten und bedarf im Ausnahmefall zwingend meiner schriftlichen Zustimmung.
Die unerlaubte Weitergabe der von oder durch Agentur angefertigten Erzeugnisse an Dritte, berechtigt zum Schadensersatz durch Agentur. Dies gilt auch für Vorstufen – oder Erzeugnisse der Partner/Drittlieferer von
Agentur. Vom Auftraggeber nicht akzeptierte Entwürfe bleiben daher immer Eigentum von Agentur. Die Nutzung,
auch zukünftige oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch
Agentur möglich und stellt andernfalls eine schadensersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar. Der textliche
und gestalterische Inhalt, aller von oder durch Agentur erbrachten Lieferungen oder Leistungen, unserer Angebote
und der Webseiten von Agentur, ihre Struktur, sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten,
Texte, Bild- und Tonmaterialien, sowie alle zur Funktionalität der Webseiten eingesetzten Komponenten, unterliegen
dem gesetzlich geschütztem Urheberrecht von Agentur. Der Nutzer/die Nutzerin darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im Übrigen
keinerlei Rechte an den Inhalten, Texten, Bildern, Daten und Programmen. Jede Form der Missachtung des Urheberrechts führt unmittelbar und direkt zu Schadensersatzansprüchen durch Agentur. Für die durch den
Auftraggeber/ Geschäftspartner gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Texte und anderen Druck- und/oder verarbeitungs- fähigen Bild- und Datenmaterialien, haftet der jeweilige Lieferant, für die Rechtmäßigkeit der Nutzung/
Weiterverarbeitung dieser Materialien.
14. Vorlagen
Der Auftraggeber haftet für die Rechtmäßigkeit, der Nutzung, der von oder durch ihn zur Verfügung gestellten Vorlagen.
Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung dieser Daten/Vorlagen durch Agentur oder ihrer Partner, übernehmen wir eine Haftung bis maximal 300 Euro, sofern eine leichte Fahrlässigkeit zu Grunde liegt. In anderen Fällen folgt die Haftung den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Urhebernutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik- und Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für Leistungen der Partner von Agentur, für Leistungen aus den Geschäften/Partnergeschäften mit Hanseletter.com/Agentur. Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur bestmöglich hinweisen.
15. Lizenzhonorar
Die Agentur Hanseletter.com erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie z.B. außerhalb des genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung), nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung), in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Änderung) oder beim Einsatz in anderen Werbeträgern, tritt eine besondere Vereinbarung über das Lizenzhonorar in Kraft. Das Lizenzhonorar beträgt 37% des Agenturhonorars.
16. Laufzeit
Dieser/Jeder auf einen Auftrag für Hanseletter.com basierende Vertrag, tritt nach Unterzeichnung oder/bzw. mit Überweisung des Agenturhonorars, per Vorkasse, durch Auftraggeber, in Kraft. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ausnahme bilden einmalige Projektaufträge.
17. Festaufträge
Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß diesem Vertrag eingegangen ist (Festauftrag), erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter Einschaltung der Agentur zu erfüllen. Die Agentur ist bereit, Reservierungen in tarifgebundenen Werbeträgern für die Zeit nach Vertragsende auf den Kunden oder Dritte dann zu übertragen, wenn der Kunde oder der Dritte, die bei der Agentur bereits entstandenen Kosten übernimmt. Die Übertragung hat zur Voraussetzung, dass die Agentur aus jeglicher Haftung, auch von Dritten, entlassen wird.
18. Eigenturmsvorbehalt
Die von oder durch Agentur / Hanseletter.com erbrachten oder vermittelten Produkte oder Leistungen, unterliegen
bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Vertragspartners, dem Eigentum von Agentur. Der Auftraggeber/Geschäftspartner ist verpflichtet, seinen Abnehmern diesen Eigentumsvorbehalt von Agentur mitzuteilen.
19. Digitale Daten
Sofern im Angebot/Auftrag nicht anders vereinbart, besteht keine Verpflichtung seitens Agentur, Dateien und andere digitale Quellen zu gelieferten Produkten/Leistungen an den Auftraggeber abzugeben. Der Auftraggeber erhält in jedem Fall die aus dem Auftrag gewünschten endgültigen Versionen, jedoch nicht die Arbeitsdateien und Layouts.
20. Höhere Gewalt
Bei Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die einen Lieferungsverzug begründen und die
trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, seitens Agentur
und ihren Partnern, Drittbeauftragten, - z.B. Streik, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Stromausfall, Krankheit o.ä., verlängert sich, sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird eine Lieferung oder Leistung durch einen solchen oder ähnlichen Umstand unmöglich, so wird der Auftragnehmer, Agentur, von der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung frei gestellt.
21. Rückgaberecht nach Fernabsatzrecht:
Als Kunde / Kundin unserer Agentur genießen Sie selbstverständlich ein Rückgaberecht. Dieses Rückgaberecht gilt ausschließlich für Standardprodukte. Als Standardprodukte sind Produkte zu verstehen wie Software oder andere
übliche Handelswaren. Produkte, die unsere Agentur nach Ihren Vorgaben erstellt / angefertigt hat bzw. die mit Ihren
individuellen Daten versehen wurden, können jedoch leider nicht zurückgenommen werden.
Sollten Sie mit einer Handelsware bzw. einem Standardartikel einmal nicht zufrieden sein, haben Sie selbstverständlich
das Recht und die Möglichkeit den oder die unbenutzte/n und original verpackte/n Ware/n bzw. Artikel innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Auslieferung an Agentur zurück zu senden. Diese/n Ware/n bzw. Artikel werden wir zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten. Gleichfalls besitzen Sie den Anspruch auf Umtausch einer/eines mangelhaften und von Agentur gelieferten Ware / Artikels.
Bei berechtigt getätigten Warenrücksendungen deren Warenwert 39 Euro übersteigt, übernimmt Agentur die vom Auftraggeber / Kunden verauslagten Versandkosten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unfreie Warenrücksendungen mit einem Warenwert bis zu 39 Euro nicht angenommen werden.
Das beschriebene Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren / Lieferungen / Leistungen die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder werden und/oder auf ihre jeweils individuellen Bedürfnisse des Kunden / Auftraggebers zugeschnitten sind. Bei Fehlern oder Mängeln an individuell nach Kundenwunsch und durch Agentur hergestellten
bzw. vermittelten Produkten bestehen selbstverständlich alle gesetzlichen Nachbesserungsrechte.
22. Schiedsgericht
Über Streitigkeiten aus diesem Vertrag soll unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht entscheiden. Schiedsgericht ist das „Schiedsgericht der Werbung“ in Frankfurt am Main. Zusammensetzung und Verfahren richten sich nach der Schiedsordnung dieses vorgenannten Schiedsgerichts.
23. Datenschutz
Auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG §§33ff) weise ich darauf hin, dass personen- und unternehmensbezogene Daten streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung von Kundendaten dient ausschließlich zur Bearbeitung von Aufträgen oder Anfragen. Die vertrauliche Nutzung dieser Daten und der daraus resultierende Schutz ist Agentur sehr wichtig. Auftraggeber kann einer Verwendung/Speicherung der Daten jederzeit widersprechen.
24. Vertragsänderung / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
25. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort, für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Agentur / Hanseletter.com entstehenden Ansprüche, ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.
Hamburg, 12. April 2008 Andreas Herrmann
Repräsentant Hanseletter.com
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